Cannabis-MPU 2026: Was die neuen Beurteilungskriterien BK 5 verändern

Leaglisierung von Cannabis. Muss ich abstinent sein – oder darf ich weiter konsumieren?

Lesedauer: ca. 5 Minuten
Autorin: Lisa Krause, M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie | MPU-Beraterin seit 2020
Stand: 4. August 2026


Eine MPU wird nicht nach Sympathie, Bauchgefühl oder Tagesform entschieden. Gutachter:innen arbeiten nach wissenschaftlich entwickelten Beurteilungskriterien. Seit März 2026 liegt die neue 5. Auflage – kurz BK 5 – vor. Sie verändert vor allem die Bewertung von Cannabiskonsum, Abstinenz, moderatem Konsum und Trennverhalten.

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Eine MPU ist kein Ratespiel

Von außen wirkt die MPU häufig wie eine Blackbox. Schnell entsteht der Eindruck, das Ergebnis hänge davon ab, an wen man gerät oder ob man „gut rüberkommt“.

So darf eine MPU nicht funktionieren.

Ein Vergleich mit dem TÜV macht das Prinzip deutlich: Ein Prüfer darf ein Auto mit defekten Bremsen nicht durchwinken, weil ihm die Fahrerin sympathisch ist – und ein sicheres Auto nicht wegen seiner Farbe ablehnen. Er muss festgelegte Anforderungen prüfen und das Ergebnis begründen.

Menschen sind natürlich komplexer als Bremsanlagen. Trotzdem gelten klare Regeln: Die Untersuchung muss anlassbezogen erfolgen, sich an der Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde orientieren und wissenschaftliche Grundsätze beachten. Das Gutachten muss verständlich, schlüssig und nachprüfbar sein. So verlangt es Anlage 4a FeV.

Nach welchen Kriterien wird eine MPU beurteilt?

Die fachliche Grundlage bilden die Beurteilungskriterien zur Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung von DGVP und DGVM. Sie sind kein eigenes Gesetz, sondern bündeln den wissenschaftlichen Erkenntnisstand und übersetzen rechtliche Vorgaben in eine fachliche Prüflogik:

  1. Hypothese: Wie schwer ist die zugrunde liegende Problematik einzuordnen?

  2. Kriterien: Was muss sich verändert haben, damit künftig wieder von Fahreignung ausgegangen werden kann?

  3. Indikatoren: Woran lässt sich erkennen, dass diese Veränderung tatsächlich stattgefunden hat und stabil ist?

Aktenlage, medizinische Befunde, psychologisches Gespräch, Leistungstests und gegebenenfalls toxikologische Nachweise werden zusammengeführt. Nicht ein einzelner „falscher Satz“ entscheidet, sondern die Stimmigkeit des Gesamtbildes: Passen Vorgeschichte, Problemerklärung, Veränderung und Nachweise zusammen?

Wie haben sich die Beurteilungskriterien verändert?

Die ersten gemeinsamen Beurteilungskriterien erschienen 2005. Spätere Auflagen grenzten Alkohol- und Drogenproblematiken genauer ab, konkretisierten Abstinenzkontrollen und systematisierten die psychologische Beurteilung. Die 4. Auflage von 2022 brachte eine neue Kapitelstruktur und differenziertere Regeln, etwa zum therapeutisch unterstützten kontrollierten Trinken.

Dass schon im März 2026 die 5. Auflage erschien, hat vor allem mit der Cannabisreform zu tun: Seit 2024 gelten das Cannabisgesetz, der neue § 13a FeV und der THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum in § 24a StVG. Die Begutachtungskriterien mussten an diese neue Rechtslage angepasst werden.

BK 5 bildet seit der Veröffentlichung den von den Fachgesellschaften zusammengetragenen aktuellen wissenschaftlichen Stand ab. Für Schulungen und organisatorische Anpassungen besteht eine Übergangsphase; die vollständige Umsetzung soll spätestens Ende August 2026 erfolgt sein.

Was ist bei der Cannabis-MPU 2026 neu?

Die wichtigste Botschaft lautet: Die Teillegalisierung macht eine Cannabis-MPU weder automatisch leichter noch bedeutungslos. Sie wird vor allem differenzierter.

Cannabis wird weiterhin innerhalb der D-Hypothesen beurteilt. Neu ist die klarere Abgrenzung zwischen Abhängigkeit, fortgeschrittener Problematik, riskantem Konsum und Trennverhalten.

D1: Cannabisabhängigkeit

Lag eine Abhängigkeit vor, ist stabile Abstinenz erforderlich. Anlage 4 FeV nennt nach überstandener Abhängigkeit in der Regel ein Jahr nachgewiesene Abstinenz. Hinzukommen eine tragfähige Aufarbeitung und Rückfallprävention.

D2: Fortgeschrittene Cannabisproblematik

Für einen stark verfestigten Cannabiskonsum enthält BK 5 ein neues Kriterium mit 22 Indikatoren. Hinweise können sehr häufiger oder automatisierter Konsum, dauerhafte Belastungsbewältigung durch Cannabis oder das Fortsetzen trotz negativer Folgen sein.

Wenn eine Rückkehr zu einem kontrollierten, risikoarmen Konsum nicht mehr realistisch erscheint, bleibt Cannabisabstinenz notwendig. Je nach Vorgeschichte und fachlicher Maßnahme können bei D2 in der Regel zwölf oder 15 Monate polytoxikologische Abstinenznachweise relevant sein.

D3: Riskanter Cannabiskonsum

Bei einer weniger weit fortgeschrittenen Problematik ist Abstinenz nicht in jedem Fall das einzige mögliche Ziel. Auch ein risikoarmer, moderater und niederfrequenter Konsum kann bei reinem Cannabiskonsum grundsätzlich in Betracht kommen.

Das bedeutet allerdings nicht: „Ich konsumiere einfach etwas weniger.“ BK 5 beschreibt dieses Ziel mit 21 Indikatoren. Dazu gehören unter anderem einzelne Konsumgelegenheiten mit kleinen Mengen, mehrtägige Pausen, kein wirkungsverstärkender Mischkonsum mit Alkohol, keine hochpotenten Konsumformen und keine Rückkehr in frühere Gewohnheitsmuster.

Die Veränderung muss bereits gelebt und gefestigt sein: mindestens sechs Monate, bei länger bestehender Problematik in der Regel ein Jahr. Zusätzlich sehen die Kriterien bei Cannabisverzicht oder moderatem Konsum toxikologische Belege für drei bis vier Monate vor der MPU vor.

Wichtig: Die Dauer der Verhaltensänderung und die Dauer der toxikologischen Belege sind nicht dasselbe. Drei oder vier Monate passende Laborbefunde ersetzen keine ausreichend lange und nachvollziehbare Veränderung.

D4: Trennverhalten

Wer weiterhin Cannabis konsumieren möchte, muss zeigen, dass eine Fahrt unter THC-Einfluss zuverlässig vermieden werden kann. Die Kriterien unterscheiden zwischen:

  • Trennbereitschaft: Bin ich wirklich bereit, das Auto stehen zu lassen – auch wenn es unbequem oder teuer ist?

  • Trennvermögen: Kann ich Wirkung, Nachwirkung und Risiken realistisch einschätzen und meine Mobilität entsprechend planen?

„Ich fahre nicht, wenn ich mich bekifft fühle“ reicht nicht. Das subjektive Rauschempfinden ist kein zuverlässiger Maßstab. Erwartet werden Wissen über Konsumfolgen und Wartezeiten, konkrete Mobilitätsplanung und eine konsequente Umsetzung im Alltag.

Auch der Wert von 3,5 ng/ml ist kein persönlicher Zielwert und keine garantierte Sicherheitsgrenze. BK 5 weist ausdrücklich darauf hin, dass Beeinträchtigungen im Einzelfall auch unterhalb dieses Wertes möglich sind.

Führt eine einmalige Cannabisfahrt automatisch zur MPU?

Nein. Nach § 13a FeV ist eine MPU insbesondere bei wiederholten Zuwiderhandlungen unter Cannabiseinfluss oder bei Tatsachen anzuordnen, die auf Cannabismissbrauch hindeuten. Solche zusätzlichen Tatsachen können sich etwa aus Konsumhäufigkeit, Messwerten, Tatgeschehen oder weiteren Verkehrsauffälligkeiten ergeben.

Ob eine MPU angeordnet wird, hängt daher von der konkreten Aktenlage ab. Maßgeblich ist immer die Fragestellung in der Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde.

BK 5 verändert auch Alkohol-MPUs

Auch Alkoholfragestellungen ändern sich: Früherer und aktueller Cannabiskonsum wird stärker berücksichtigt, besonders bei Mischkonsum oder möglicher Problemverlagerung.

Beim therapeutisch unterstützten kontrollierten Trinken unter A2 wurde außerdem der PEth-Höchstwert im Blut von 100 auf 60 ng/ml abgesenkt. Die Regeln für Blut-, Urin- und Haaranalysen wurden ebenfalls überarbeitet.

Was bedeutet BK 5 für deine MPU-Vorbereitung?

Die neuen Kriterien schaffen mehr Einzelfallgerechtigkeit, aber keine Abkürzung. „Bei Cannabis brauchst du immer zwölf Monate Abstinenz“ ist ebenso unseriös wie „Seit der Legalisierung geht die MPU immer mit weiterem Konsum“.

Vor Beginn der Vorbereitung sollten deshalb vier Fragen geklärt werden:

  1. Welche Fragestellung hat die Fahrerlaubnisbehörde gestellt?

  2. Welche Problemausprägung ergibt sich aus Akte und Konsumgeschichte?

  3. Ist Abstinenz erforderlich – oder kann moderater Cannabiskonsum fachlich tragfähig sein?

  4. Welche Dauer und welche Nachweise passen genau zu dieser Einordnung?

Beginne Nachweise deshalb nicht vorschnell bei irgendeiner Stelle. Sie müssen fachlich passen und anerkannten Anforderungen entsprechen – sonst investierst du möglicherweise Zeit und Geld in ungeeignete Belege.

Du möchtest wissen, was die neuen Kriterien für deinen Fall bedeuten?

In meiner MPU-Beratung prüfen wir deine Anordnung und Führerscheinakte, ordnen deine Vorgeschichte nach den aktuellen Kriterien ein und entwickeln eine passende Veränderungs- und Nachweisstrategie. Statt Musterantworten zu lernen, verstehst du, was in deinem Fall geprüft wird und wie du deine Veränderung nachvollziehbar darstellst.

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Häufige Fragen zur Cannabis-MPU 2026

Muss ich für eine Cannabis-MPU immer abstinent sein?

Nein. Bei Cannabisabhängigkeit oder einer fortgeschrittenen Problematik ist Abstinenz erforderlich. Bei einem riskanten, aber weniger stark verfestigten Cannabis-Monokonsum kann nach BK 5 auch ein stabiler, risikoarmer und niederfrequenter Konsum möglich sein. Die Einordnung hängt von der gesamten Konsum- und Verkehrsvorgeschichte ab.

Kann ich eine Cannabis-MPU mit moderatem Konsum bestehen?

Grundsätzlich ja – aber nur in geeigneten D3-Fällen. Der Konsum muss deutlich verändert, ausreichend lange stabil und mit einem zuverlässigen Trennverhalten vereinbar sein. Ein bloßer Vorsatz oder eine kurze Konsumpause genügt nicht.

Brauche ich für die Cannabis-MPU zwölf Monate Abstinenznachweise?

Nicht automatisch. Bei D1 oder D2 können längere Abstinenzzeiträume erforderlich sein. Bei einem Cannabis-Monokonsum unter D3 sehen BK 5 für Cannabisverzicht oder moderaten Konsum toxikologische Belege über drei bis vier Monate vor. Die notwendige Dauer der tatsächlichen Verhaltensänderung kann jedoch deutlich länger sein.

Gelten die neuen Beurteilungskriterien BK 5 bereits?

BK 5 ist Anfang März 2026 erschienen und bildet nach Angaben der Fachgesellschaften den aktuellen wissenschaftlichen Stand ab. Für die organisatorische Umsetzung besteht eine Übergangsphase; die vollständige Anwendung soll spätestens bis Ende August 2026 erfolgt sein.

Sie möchten sich fundiert auf ihre MPU vorbereiten?

M.Sc. Psychologin Lisa Krause, MPU Beratung seit 2020

M.Sc. Psychologin Lisa Krause, MPU Beratung seit 2020

Wenn Sie vor einer MPU stehen und sich eine klare, persönliche Vorbereitung wünschen, begleite ich Sie gerne. In meiner psychologischen MPU-Beratung schauen wir gemeinsam auf Ihre Akte, die Hintergründe Ihrer Auffälligkeit und die Veränderungen, auf die es in Ihrem Fall wirklich ankommt.

Dabei geht es nicht um auswendig gelernte Antworten. Sie sollen verstehen, was bei Ihrer MPU geprüft wird, Ihren persönlichen Veränderungsweg nachvollziehbar darstellen können und gut vorbereitet in das psychologische Gespräch gehen.

Die Beratung findet online und im Einzelsetting statt.

 

Quellen und weiterführende Informationen

Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine fachliche Einordnung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls oder Rechtsberatung.

Lisa Krause

Lisa Krause ist klinische Psychologin. Sie lebt und arbeitet zwischen Berlin und Córdoba, gemeinsam mit ihrem Partner und ihren fünf Hunden. Natur, Stille und ein langsames, bewusstes Leben prägen nicht nur ihren Alltag, sondern auch ihren Blick auf den Menschen.

In ihrer Online-Praxis für Psychologie und Psychotherapie begleitet sie Menschen, die sich selbst, ihre Beziehungen und wiederkehrende innere Muster tiefer verstehen möchten. Häufige Themen sind innere Klarheit, Beziehungskonflikte, emotionale Belastung, Selbstwert und persönliche Entwicklung.

Therapieanfragen: therapie@lisakrause.com
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